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Die PRIMEUR Software GmbH ist ein herstellerunabhängiges Systemhaus und entwickelt Anwendungssoftware im kompletten Windows und Android-Umfeld für den Mittelstand. Von mobilen, plattformübergreifenden Anwendungen auf MDEs, Smartphones bis hin zu Client-Server-Lösungen auf SQL-Server-Basis sind wir der richtige Partner.

 

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Kassensicherungsverordnung KassenSichV 2020

Nach den Vorgaben des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen muss jede elektronische Kasse ab 1.1.2020 eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) besitzen. Damit soll sichergestellt werden, dass Kassendaten nicht manipuliert werden können.
Ist dies nicht gegeben dürfen diese Kassen ab dem 1.1.2020 nicht mehr betrieben werden.

Grundlage für die Anforderungen an elektronische Kassensysteme

Ab 1.1.2020 müssen elektronische Kassensysteme mittels gesicherter Protokollierung der Buchungen gegen Manipulationen geschützt werden und mit einem zertifizierten Sicherheitsmodul TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) ausgestattet werden.

Eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) besteht aus drei Bestandteilen, einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle. Das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnologie (BSI) ist für die Zertifizierung zuständig.

Da hardwareseitig noch kein zertifiziertes Modul zur Erfüllung dieser Anforderungen auf dem deutschen Markt verfügbar ist, gibt es aktuell noch kein elektronisches Kassensystem das diesen Anforderungen entspricht.

Vom BSI erhält man derzeit auch keine Auskunft über Module welche gerade in der Zertifizierung sind.

Hier die wichtigsten Antworten zu diesem Thema!

Wie unterstützt Sie PRIMEUR Software dabei?

PRIMEUR Software erstellt nach Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnologie (BSI) eine API (Schnittstelle), mit dieser Schnittstelle können die „zukünftig“ zertifizierten TSE von Seiten IT-cash betrieben werden. Das ist natürlich der Wunsch aller. Ob es allerdings in der Praxis wirklich so reibungslos funktioniert sei dahingestellt.

Diese neue Schnittstelle können Kunden mit einem Software-Updatevertrag bei Verfügbarkeit von PRIMEUR Software käuflich erwerben. Die Kosten hierfür können leider noch nicht beziffert werden. Alle Kunden werden hierüber gesondert informiert.

Kunden ohne einen Updatevertrag unterbreiten wir gern auf Wunsch ein Angebot, über den für diese Schnittstelle erforderlichen Softwarestand. Sprechen Sie uns bitte einfach an.

 

PRIMEUR Software ist bereits seit mehreren Monaten mit dem Thema beschäftigt und steht auch mit etlichen Anbietern, welche ein TSE-Modul zertifizieren lassen, in Kontakt. Es gibt Anbieter die nur cloudbasierte Lösungen anbieten und solche die mit Speichermedien (USB-Stick) an den jeweiligen PCs arbeiten werden. Ebenso werden sogenannte TSE-Boxen für in einem Netzwerk betriebenen Kassen angeboten.

Es gilt hier zu beachten, dass die Sicherheitseinrichtung für die elektronische Kasse jederzeit erreichbar sein muss, da nicht nur jeder Beleg beim Abschluss des Verkaufsvorgangs von der Kasse an die Sicherheitseinrichtung übermittelt wird, sondern auch bereits bei der Eingabe von Artikeln die Kasse mit der Sicherheitseinrichtung kommunizieren muss.

Am sichersten ist der direkte Anschluss der Sicherheitseinrichtung z. B. per USB an die Kasse. Für Kassen, die keinen USB Anschluss haben oder die an einem Server hängen, wird die Möglichkeit bestehen, den Austausch über eine Funkverbindung bzw. über das lokale Netzwerk oder über das Internet zu empfangen.

Die Signaturerstellung über das Internet setzt eine konstante Internetverbindung für den laufenden Betrieb der Kasse voraus. Auch können Verzögerungen bei der Bedienung der Kasse entstehen, da die Kasse während des Buchungsvorgangs permanent Daten über das Internet austauschen muss.

Wie bereits oben erwähnt, gibt es aktuell hardwareseitig noch kein zertifiziertes Modul zur Erfüllung dieser Anforderungen auf dem deutschen Markt.

Ebenso sind die Kosten, die Ihnen von diesen Anbietern für diese Module sowie die täglichen/monatlichen Transaktionskosten entstehen, noch nicht bekannt.

Was passiert bei einem Ausfall der Sicherheitseinrichtung

Jedes Stück Technik kann ausfallen. So auch die technische Sicherheitseinrichtung. In Deutschland ist in der technischen Richtlinie bislang gesagt, dass die Kasse bei einem Ausfall nicht weiter betrieben werden darf. Es bleibt abzuwarten, ob diese Regelung noch praxistauglich modifiziert wird.

Müssen elektronische Kassensysteme ab 1.1.2020 beim Bundesministerium für Finanzen (BMF) registriert werden?

Ja, ab dem 1. Januar 2020 haben Steuerpflichtige, die elektronische Aufzeichnungssysteme verwenden, die Art und Anzahl der im jeweiligen Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Diejenigen Steuerpflichtigen, die ein elektronisches Aufzeichnungssysteme vor dem 1. Januar 2020 angeschafft haben, haben diese Meldung bis zum 31. Januar 2020 zu erstatten.

Belegausgabepflicht ab 1.1.2020

Ab 2020 wird eine neue Belegausgabepflicht bei Verwendung eines elektronischen Kassensystems eingeführt. Danach ist zwingend jedem Kunden ein Kassenbeleg auszuhändigen.

Gemäß § 6 KassenSichV kann der Beleg in Papierform oder mit Zustimmung des Belegempfängers elektronisch in einem standardisierten Datenformat ausgegeben werden.

Nach dem Entwurf des Bundesministeriums für Finanzen (BMF)-Schreibens sind unter „standardisierten Datenformaten“ gängige Formate wie etwa JPG oder PDF zu verstehen.

Wie geht es weiter?

Es gibt derzeit fast jeden Tag neue Informationen und neue Dienstleister welche angeben eine TSE zertifizieren zu lassen. In Kommentaren von Fachverbänden kann man zudem lesen, dass diese vom BMF eine weitere Übergangsfrist fordern, da der Zeitplan nicht einzuhalten ist.
Wir bleiben für Sie auch bei diesem Thema weiterhin am Ball und halten Sie auf dem Laufenden.

Der deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik e.V. (DFKA) hat zudem ein einheitliches Format für Kassendaten definiert. In diesem Format können Kassendaten archiviert und als CSV-Datei im Rahmen einer Kassennachschau und Betriebsprüfung zur Verfügung gestellt werden.  PRIMEUR Software wird auch in diesem Bereich weiterentwickeln und diese Ansätze berücksichtigen.

Nachfolgend ein Link -zur Digitalen Grundaufzeichnung- des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnologie (BSI)

https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/Grundaufzeichnungen/grundaufzeichnungen_node.html

Nachfolgend ein Link mit dem letzten Anwendungserlass des BMF

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/AO-Anwendungserlass/2019-06-17-einfuehrung-paragraf-146a-AO-anwendungserlass-zu-paragraf-146a-AO.html;jsessionid=80C52FA5EDC11DF76F6FA425374D3F33

PRIMEUR kann mit diesen Informationen keine rechts- oder steuerberatende Funktion übernehmen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater und/oder Rechtsanwalt, wenn Sie weitere rechtlich relevante Informationen benötigen.

Trotz sorgfältiger und gewissenhafter Recherche aller Inhalte übernehmen wir keine Haftung für den Inhalt.

 

PRIMEUR

Wir benötigen Ihre Unterstützung

Damit wir bei den Anbietern von technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE-Modulen) entsprechende Angebote einholen können, benötigen wir Ihre Mithilfe. Teilen Sie uns die Anzahl der zum Stichtag 01.01.2020 mit IT-cash bestückten Getränkemärkte und die dort betriebenen IT-cash Kassenarbeitsplätze mit.

Jeder einzelne Kassenarbeitsplatz, auch die reinen Leergut-Kassenarbeitsplätze, müssen mit einem TSE Modul ausgestattet werden.

Um für Sie eine möglichst passende und kostengünstige Sicherheitseinrichtung (TSE-Modul) auswählen zu können, benötigen wir von Ihnen bis spätestens 09. August 2019 nachfolgende Informationen:

Kontaktdaten

Arbeitsplatzinformationen

Getränkemarkt im lokalen Netzwerk der Zentrale

Externe(r) Getränkemärkte/Getränkemarkt mit einem Kassenarbeitsplatz

Externe(r) Getränkemärkte/Getränkemarkt mit zwei Kassenarbeitsplätze

Externe(r) Getränkemärkte/Getränkemarkt mit drei Kassenarbeitsplätze

Externe(r) Getränkemärkte/Getränkemarkt mit vier Kassenarbeitsplätze

Externe(r) Getränkemärkte/Getränkemarkt mit fünf Kassenarbeitsplätze

Externe(r) Getränkemärkte/Getränkemarkt mit sechs Kassenarbeitsplätze

Externe(r) Getränkemärkte/Getränkemarkt mit mehr als sechs Kassenarbeitsplätze

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