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Die PRIMEUR Software GmbH ist ein herstellerunabhängiges Systemhaus und entwickelt Anwendungssoftware im kompletten Windows und Android-Umfeld für den Mittelstand. Von mobilen, plattformübergreifenden Anwendungen auf MDEs, Smartphones bis hin zu Client-Server-Lösungen auf SQL-Server-Basis sind wir der richtige Partner.

 

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Primeur Software
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Details zur Mehrwertsteuersenkung

Mehrwertsteuersätze zum Datum 01.07.2020 auf 16% und 5% anpassen

Dies ist über die Artikelstammdaten wie folgt einzustellen.

Öffnen Sie das Formular Artikelstamm und führen Sie hier einen Doppelklick im Feld MwSt: aus.

In dem Fenster „Verwaltung Mehrwertsteuer“ tragen Sie bei dem Steuersatz 19%, das Änderungsdatum zum 01.07.2020 ein und hier den neuen Steuersatz von 16% und speichern diese Änderung ab.
 

 

Blättern Sie nun weiter zum Steuersatz 7% und tragen Sie hier das Änderungsdatum 01.07.2020 und den ermäßigten Satz von 5% ein.

Für Ihre Nettopreise ist somit die MwSt. Änderung erledigt.

Getränkemärkte/Bruttopreise

Der Kassenbon weißt, ab dem in den Stammdaten festgelegten Datum (wie oben beschrieben), den Steuersatz 16% MwSt. bzw. 5% herausgerechnet aus dem von Ihnen angelegten Bruttopreis- aus.

Für Ihre Bruttopreise bedeutet dies, dass Sie diese im Sinne der Bundesregierung zur Entlastung der Endverbraucher anpassen sollten! Ohne eine Bruttopreisanpassung hätte der Endkunde keine Entlastung und Sie eine höhere Marge - was nicht im Sinne der Bundesregierung wäre -.

Bruttopreis anpassen nicht (unbedingt) notwendig:
Eine zweimalige Anpassung und Neukalkulation der Bruttopreis ab dem 01.07.2020 und dann erneut ab dem 01.01.2021, sowie die damit einhergehende zweimalige neue Preisauszeichnung in all Ihren Märkten halten wir für sehr aufwändig und somit für wenig sinnvoll!
Dieser Meinung sind mittlerweile auch der eine oder andere Verband und dokumentiert, dass eine Rabattierung in Höhe der Mehrwertsteuersenkung Rechtens ist.

Unsere Lösungen:
Sofern Sie unser Modul Markt-VK-Konditionen erworben haben, hätten Sie die Möglichkeiten direkt im Programm diese Rabatte zu hinterlegen und somit eine Verminderung der Bruttopreise durchzuführen. Hierbei ist natürlich darauf zu achten, dass die bestehenden Konditionen, Aktionen und Festpreise immer noch greifen und auch berücksichtigt werden.

Das wollen wir Ihnen aber auch nicht zumuten! Deshalb gibt es:

unsere ganz einfache Lösung:

Wir haben uns entschlossen unsere Preisfindung dahingehend so anzupassen, dass Sie die Rabattierung der Bruttopreis durch einfache Parameter definieren können. Das Programm sorgt dann dafür, dass die Brutto-Preisgruppen, -Aktions- und -Festpreise entsprechend Ihrer Vorgaben anhand der Parameter vermindert werden.
Eventuelle nachgelagerte Konditionen greifen weiterhin wie vorher auch.

Wir bieten Ihnen 2 Varianten an:

1. Die komplette 100%ige Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung an den Kunde: D.h. aus dem aktuellen Bruttopreis rechnen wir die 19%-Mwst. heraus und rechnen die 16% Mwst wieder dazu. Daraus ergibt sich dann der neue Bruttopreis welcher dann auch dem Bon ausgegeben wird. Bei 7% Mwst. Artikel geschieht dies analog, eben nur mit 5%

Beispiele:

 

  1. Individuelle %-Sätze zur Rabattierung der Bruttopreise pro Mehrwertsteuersatz
    Mit dieser Variante definieren Sie die Mehrwertsteuersenkung selbst.  Z.B. -2% bei Artikeln mit vollem Mwst.-Satz und -1% bei Artikeln zum verminderten Mwst.-Satz


Anhand der Parameter wären Sie auch in der Lage den Zeitraum 01.07.2020 und 31.12.2020 zu verschieben.

Wie in den Beispielen schon dargestellt, können Sie einen Bonendetext definieren, der Ihrem Kunden die Ersparnis durch die Mehrwertsteuersenkung verdeutlicht.

Sie sollten natürlich in Ihren Märkten und der Ihrer Werbung darauf hinweisen, dass Sie eine Verminderung, wie von der Bundesregierung gefordert,  durch entsprechende Rabatte in diesem Zeitraum an Ihre Kunden weitergeben.

Ab dem 01.01.2021 wird unser Programm diese Verminderungen nicht mehr durchführen und alles ist wieder beim Alten. Es sei denn die Bundesregierung plant eine Verlängerung dieser Aktion, dann müssen Sie den entsprechenden Parameter anpassen.


Um diese Funktionalität nutzen zu können, benötigen Sie ein entsprechendes Update. Alle Wartungskunden erhalten von uns in den nächsten Tagen per Email einen Link, mit dem Sie die neuen Programmversionen downloaden können. Mit Hilfe einer Beschreibung können Sie dann Ihre Updates durchführen und eventuell die Parameter anpassen..

Hinweis:

Prüfen Sie bitte Ihre Auftragstexte, ob eventuell der Text 19% oder 7% vorkommt. Diese fixen Texte werden nicht automatisch umgesetzt und müssen von Ihnen entsprechend auf 16% und 5% geändert werden.

DATEV-Schnittstelle

Diese Information ist nur beim Einsatz der PRIMEUR Schnittstelle zu DATEV zu beachten:

Klären Sie bitte mit Ihrem Steuerbüro, ob für die Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 andere Erlöskonten geführt werden sollen.

Dies muss spätestens dann eingetragen werden, wenn der erste DATEV-Export mit der neuen MwSt. übergeben werden soll.
In 2021 muss diese Änderung, bevor der erste DATEV Export für 2021 erfolgt, wieder zurück geändert werden.

MwSt.-Erhöhung ab dem 01.01.2021

Bitte beachten Sie, frühestens wenn Sie alle Auftragsdokumente vor dem 01.07.2020 abgeschlossen haben und spätestens bevor Sie mit den Auftragsdokumenten für das Jahr 2021 beginnen, verfahren Sie zur Änderung des Steuersatzes von 16% auf 19%  und 5% auf 7% wie folgt:

„Verwaltung der Mehrwertsteuer“- Aufruf siehe oben.

Tragen Sie den Steuersatz 16% und das neue Änderungsdatum 01.01.2021 mit dem dann wieder gültigen Steuersatz 19% und entsprechend bei 5% auf 7% ein.

Sofern Sie Ihre brutto Verkaufspreise tatsächlich reduziert hatten, müssen Sie diese wieder zum 01.01.2021 erhöhen, sodass Ihnen hier kein Verlust entsteht.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie bitte nicht uns anzurufen.

Mit den besten Grüßen aus Fränkisch-Crumbach

Ihr PRIMEUR Team

 

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